SteuerberaterProtect

- Hervorragender Schutz & Wachstum für deine Kanzlei! -

Als Steuerberater leistest du täglich herausragende Arbeit, schützt deine Mandanten vor steuerlichen Fallstricken und bietest ihnen stets die beste Beratung.
Aber wer schützt dich?

Mit SteuerberaterProtect sorgen wir dafür, dass du dich voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren kannst – deine Mandanten.
Wir sichern deine Kanzlei vor Risiken ab, damit du dich voll auf deine Expertise konzentrieren und weiterhin Bestleistungen erbringen kannst.

CERTIFICATE

Risiken absichern

Individueller Schutz vor finanziellen Schäden, die deine berufliche Existenz bedrohen.

Full-Service-Partner

Steuereffiziente Investments ohne nervige Erträgnisaufstellungen bei Depots.

Digitaler bAV-Partner

Digitalisiere für dich und deine Mandanten die bAV für mehr Zeitersparnis.

Preisnachlässe

Durch individuelle Rahmenkonzepte profitierst du von Nachlässen und erhältst diverse Rabatte.

Prüfe ob du alle Versicherungen hast

Als Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaft ist es wichtig, bestimmte Risiken durch passende Versicherungen abzusichern. Die Arbeit im Steuerwesen birgt Risiken in verschiedenen Bereichen, darunter berufliche Haftungsrisiken, Schäden an Vermögenswerten und rechtliche Auseinandersetzungen. Hier sind die wesentlichen Versicherungen und Absicherungsmöglichkeiten im Überblick:

Berufshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Rechtsschutzversicherung

Cyber-Versicherung

Büroinhaltsversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Keyman-Absicherung

Betriebsrente (bAV)

Berufshaftpflichtversicherung

Jeder Steuerberater hat unterschiedliche Haftungsrisiken, je nach schwerpunktmäßiger Tätigkeit und Mandantenstruktur.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften. Sie deckt Ansprüche ab, die aus beruflichen Fehlern entstehen, wie z.B. falsche Beratung, Fristversäumnisse oder Fehler bei Steuererklärungen. Solche Fehler können zu finanziellen Schäden bei Mandanten führen, und Steuerberater haften dafür mit ihrem privaten Vermögen.

Typische Risiken:

Fristversäumnis bei Steuererklärung

Ein Steuerberater übersieht die Abgabefrist für die Steuererklärung eines Mandanten. Aufgrund der Verspätung erhebt das Finanzamt Säumniszuschläge und verhängt hohe Zinsen. Der Mandant fordert den entstandenen finanziellen Schaden vom Steuerberater zurück.

Falsche steuerliche Beratung bei Investitionen

Ein Steuerberater rät einem Mandanten zu einer steuerlich vorteilhaften Investition, die sich später als unzulässig herausstellt. Das Finanzamt fordert nachträglich hohe Steuern und Strafen, da die Investition steuerlich nicht absetzbar war. Der Mandant klagt den Steuerberater auf Ersatz des entstandenen Schadens.

Fehlerhafte Lohnbuchhaltung

Der Steuerberater macht Fehler in der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens, was zu falschen Sozialversicherungsbeiträgen führt. Das Unternehmen muss diese nachzahlen und wird mit Strafen belegt. Der Mandant fordert den gesamten Schaden vom Steuerberater ersetzt.

Übersehene Steuervorteile

Ein Steuerberater verpasst es, auf einen möglichen Steuervorteil (z.B. Sonderabschreibungen) hinzuweisen. Der Mandant zahlt dadurch zu viel Steuern und verklagt den Steuerberater auf den entgangenen Vorteil.

Absicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist in Deutschland für Steuerberater gesetzlich vorgeschrieben. Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, um potenzielle Großschäden abzudecken.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (bzw. Berufshaftpflichtversicherung) für Steuerberater deckt in der Regel keine strafrechtlichen Aspekte direkt ab. Ihr Hauptzweck besteht darin, Steuerberater gegen Schadensersatzansprüche von Dritten abzusichern, die durch berufliche Fehler entstehen, also etwa aus Verstößen gegen zivilrechtliche Pflichten. Typische versicherte Risiken sind z.B. Fehlberatungen, Fristversäumnisse oder andere berufliche Fehler, die zu finanziellen Schäden bei den Mandanten führen.

Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht NICHT ab?

Strafrechtliche Aspekte, insbesondere in Bezug auf vorsätzliche Handlungen, sind meist explizit von der Deckung ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass Kosten und Schäden, die aus vorsätzlichen strafrechtlich relevanten Handlungen des Steuerberaters resultieren (z.B. Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung), nicht von der Vermögensschadenhaftpflicht übernommen werden.

Die Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung deckt keine strafrechtlichen Risiken ab, insbesondere keine vorsätzlichen Straftaten. Für strafrechtliche Risiken wie Steuerstrafverfahren oder Ermittlungsverfahren ist eine Strafrechtsschutzversicherung nötig, um entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten abzudecken.

Strafrechtliche Unterstützung in der Vermögensschadenhaftpflicht?

Allerdings kann die Vermögensschadenhaftpflicht in einigen Fällen eine abwehrrechtliche Komponente beinhalten, die zumindest die Kosten für die Verteidigung gegen unberechtigte Vorwürfe oder Ermittlungen übernimmt. Dies ist jedoch auf die Abwehr zivilrechtlicher Schadensersatzforderungen beschränkt und betrifft nur strafrechtliche Ermittlungen, wenn sie im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Ansprüchen stehen. Wichtig ist dabei, dass diese Unterstützung nur dann greift, wenn es nicht um vorsätzliche Straftaten geht.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzforderungen, die durch Personen- oder Sachschäden entstehen, die in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit stehen. Dies betrifft z.B. Unfälle im Büro, wie ein Mandant, der auf einer nassen Treppe ausrutscht.

Typische Risiken

Mandanten verletzen sich in den Räumlichkeiten der Steuerberatung

Sachschäden durch Mitarbeiter an fremdem Eigentum

Beim Außentermin wird versehentlich Eigentum des Mandanten beschädigt

Absicherung

Diese Versicherung deckt Personenschäden, sowie Sachschäden und die daraus entstehenden Vermögensschäden ab. Sie ist für jede Kanzleien relevant.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, um die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen abzudecken, die z.B. durch Streitigkeiten mit Mandanten, Mitarbeitern oder Lieferanten entstehen. Auch in Steuerverfahren kann eine rechtliche Vertretung notwendig sein.

Typische Risiken

Streitigkeiten mit Mandanten über Honorare oder Leistungen

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern

Steuerstrafverfahren oder finanzgerichtliche Verfahren

Absicherung

Die Rechtsschutzversicherung sollte auch Steuerstreitigkeiten und Arbeitsrecht umfassen. Sie hilft, Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gutachterkosten abzudecken.

Cyber-Versicherung

In einer zunehmend digitalisierten Welt sind auch Steuerberater Ziel von Cyberangriffen. Eine Cyber-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Hackerangriffen, Datendiebstahl oder IT-Ausfällen.

Typische Risiken

Datendiebstahl oder -verlust (z.B. personenbezogene Daten von Mandanten)

Hackerangriffe, die die IT lahmlegen

Phishing-Angriffe und Cyberbetrug

Absicherung

Die Cyber-Versicherung deckt die Kosten für die Wiederherstellung der Systeme, Benachrichtigung der Betroffenen, Rechtsberatung und möglichen Reputationsverlust.

Büroinhaltsversicherung

Die Büroinhaltsversicherung schützt das Büroinventar (Möbel, Computer, Akten, etc.) vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Vandalismus.

Typische Risiken

Schäden durch Einbruch oder Vandalismus

Schäden durch Feuer, Wasser oder Sturm

Technische Schäden an IT-Ausstattung

Absicherung

Diese Versicherung schützt die stets teure und für den reibungslosen Arbeitsablauf unverzichtbare Büroausstattung.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine wichtige Absicherung für Steuerberatungskanzleien, da sie finanzielle Verluste deckt, die durch eine vorübergehende Unterbrechung des Geschäftsbetriebs entstehen. Solche Unterbrechungen können durch Schäden am Kanzleigebäude oder an wichtigen Betriebsmitteln verursacht werden und dazu führen, dass die Kanzlei vorübergehend nicht arbeiten kann. Die Versicherung stellt sicher, dass die Fixkosten (wie Gehälter, Mieten, Leasingverträge) und entgangene Gewinne abgedeckt sind, bis der Betrieb wieder normal läuft.

Wie funktioniert die Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Steuerkanzlei?
Bei einem versicherten Schaden (wie Brand, Wasserschaden, Einbruch oder Sturm) greift die Betriebsunterbrechungsversicherung, indem sie die finanziellen Verluste deckt, die durch die Betriebsstörung entstehen. Dies kann entscheidend sein, da Kanzleien oft von durchgehender Erreichbarkeit und Arbeitsfähigkeit abhängen, insbesondere in steuerlich wichtigen Zeiten wie der Abgabe von Jahresabschlüssen.

Keyman-Absicherung

Schütze dein Unternehmen vor finanziellen Ausfällen bei Krankheit

Sichere dein Unternehmen gegen das Risiko ab, wenn wichtige Mitarbeiter oder du selbst durch Krankheit länger ausfallen. Die Keyman-Absicherung übernimmt Lohnfortzahlungen und deckt die Kosten für Recruiting und Einarbeitung, damit dein Betrieb stabil bleibt. So verhinderst du hohe Verluste und schützt dein Geschäft vor den Auswirkungen eines plötzlichen Mitarbeiterausfalls. Die Versicherungskosten sind als Betriebsausgaben absetzbar und belasten dein Unternehmen nicht zusätzlich.

Schütze dein Team, deine Kanzlei und dein Wachstum

Betriebliche Altersvorsorge

Für deine Mitarbeiter – Die Revolution der betrieblichen Altersvorsorge

Sorge für die Zukunft deiner Mitarbeiter und stärke gleichzeitig dein Unternehmen. Die bAV hilft, die wachsende Rentenlücke zu schließen und gibt deinen Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Ruhestand. Sie ist nicht nur ein attraktiver Benefit, der die Mitarbeiterzufriedenheit steigert, sondern bietet dir auch steuerliche Vorteile, da die Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar sind.

Durch die individuelle Software-Lösung wird der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert.

Vorteile der bAV

Altersvorsorge für deine Mitarbeiter verbessern

Mitarbeiterbindung stärken und teure Fluktuation vermeiden

Steuerliche Vorteile für dein Unternehmen nutzen

Über Uns

Die Schäfer & Soiné Advisory GmbH

Die Schäfer & Soiné Advisory GmbH ist ein unabhängiges Versicherungsmaklerunternehmen mit Sitz in Mainz. Unsere Geschäftsführer, Thomas Schäfer und Marc Soiné, verfügen über ein fundiertes Wissen aus der Finanzbranche und blicken auf mehr als zehn Jahre Erfahrung zurück. Seit 2017 unterstützen sie dich mit ihrem bewährten Protect & Growth System erfolgreich Unternehmer und Dienstleister beim Schutz und Ausbau ihrer Vermögenswerte und Geschäftsaktivitäten.

 

Als Experten in der Beratung und Absicherung von Unternehmen, legen wir großen Wert auf maßgeschneiderte Lösungen, die speziell auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind. Unsere Unabhängigkeit garantiert dir dabei objektive und umfassende Beratung, stets im besten Interesse deines Unternehmens. 

 

Vertraue auf unsere Expertise, um die Risiken deines Unternehmens effektiv abzusichern und gleichzeitig Chancen für nachhaltiges Wachstum zu nutzen.

Thomas Schäfer

Dein Ansprechpartner für SteuerberaterProtect

Thomas Schäfer absolvierte seine Ausbildung zum Finanzwirt. Er betreute weit über 1000 steuerpflichtige Bürger und erhielt damit einen vollumfassenden Einblick in sämtliche Finanzstrukturen.

Nicht nur die Einkommenssteuer, sondern auch alle Kapitalanlagen wie Immobilien und Investments im privaten wie auch im gewerblichen Bereich hat er analysiert und optimiert.

Er verließ die Finanzverwaltung und studierte in Mainz Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Bank- und Finanzmanagement & Unternehmensfinanzierung.

Nach Beendigung des Studiums ist er direkt mit seinem Geschäftspartner Marc Soiné in das Unternehmertum eingestiegen und teilt seitdem sein fundiertes Wissen mit all seinen Klienten.

Lass dich jetzt unverbindlich beraten

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Wir beraten dich kostenfrei zum Thema SteuerberaterProtect.

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Das Gesetz schreibt für Steuerberater die Pflicht vor, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen (§ 67 Abs. 1 StBerG, § 51 DVStB). Diese Versicherung muss während der gesamten Tätigkeit aufrechterhalten werden und zählt zu den zentralen Pflichten eines Steuerberaters. Ohne eine solche Absicherung kann die Steuerberaterkammer die Bestellung des Steuerberaters widerrufen.

 

Berufsausübungsgesellschaften, wie in § 55f StBerG geregelt, sind ebenfalls dazu verpflichtet, eine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

 

Für angestellte Steuerberater besteht keine Pflicht, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, solange sie durch die Versicherung ihres Arbeitgebers abgedeckt sind. Es wird jedoch empfohlen, den Versicherer unverzüglich über die Anstellung zu informieren, um den Schutz zu gewährleisten.

Ebenso sind Berufsausübungsgesellschaften gem. § 55f StBerG verpflichtet eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. 

Angestellte Steuerberater sind nicht verpflichtet eine eigene VSH abzuschließen, sofern diese in der Versicherung des Arbeitgebers mitversichert sind (sofortige Meldung an den Versicherer empfohlen!).

In der Regel sind bestimmte Tätigkeiten in der klassischen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater nicht mitversichert, insbesondere in Bezug auf strafrechtliche Risiken. Ein spezieller Strafrechtsschutz ist meist nicht Teil der Standarddeckung. Das bedeutet, dass Kosten für strafrechtliche Verteidigung, beispielsweise bei vorsätzlichen Verstößen oder Betrugsfällen, nicht übernommen werden.

 

Weitere nicht abgedeckte Bereiche können sein:

Bewusste Pflichtverletzungen oder grobe Fahrlässigkeit

– Tätigkeiten außerhalb des versicherten Berufsbildes (z. B. Tätigkeiten, die nicht zur steuerberatenden Tätigkeit gehören)

Bußgelder und Strafen, die aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen verhängt werden

– Tätigkeiten, die nicht explizit im Versicherungsvertrag genannt sind

 

Das Fehlen eines Spezial-Strafrechtsschutzes kann ein hohes finanzielles Risiko bedeuten, da strafrechtliche Auseinandersetzungen, besonders im Bereich der Steuerberatung, sehr teuer werden können. Hier sollte unbedingt geprüft werden, ob eine ergänzende Strafrechtsschutzversicherung sinnvoll ist, um sich gegen solche Risiken abzusichern.

Egal, ob du gerade deine Kanzlei gründest oder bereits ein Unternehmen mit 500 Mitarbeitern führst – eine Zusammenarbeit mit Schäfer & Soiné lohnt sich ab der ersten Minute. Wir unterstützen dich von der Gründung über den Aufbau deiner Kanzlei bis hin zur Nachfolgeplanung. Dabei ist es egal, ob du als Einzelperson arbeitest oder ein großes Team leitest.

Zusätzlich bieten wir dir strategische Unterstützung bei der Beratung deiner Mandanten, insbesondere mit unserem Full-Service im Bereich Investments und der digitalen Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung (bAV). So hast du alles aus einer Hand und kannst dich voll und ganz auf dein Kerngeschäft konzentrieren.

Wenn du eine Frage zur SteuerberaterProtect hast, sind wir von Schäfer & Soiné dein Ansprechpartner in jeder Phase. Ob bei der Ersteinschätzung, der Beratung, dem Vertragsabschluss oder im Schadenfall – wir begleiten dich Schritt für Schritt und sorgen dafür, dass du stets optimal informiert und abgesichert bist.

Zögere nicht und kontaktiere uns über eine direkte Terminbuchung, per Mail oder telefonisch.

Im Schadenfall sind wir, Schäfer & Soiné, dein direkter Ansprechpartner. Wir stehen dir zur Seite und unterstützen dich so weit wie möglich, um eine schnelle und unkomplizierte Schadenbearbeitung zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, den Prozess effizient zu gestalten – von der Meldung des Schadens bis hin zur Auszahlung der Schadenssumme.

Lass dich jetzt unverbindlich beraten!

Sichere Deine Zukunft ab!

Als Steuerberater weißt du, wie wichtig eine solide Absicherung ist. Vertraue auf unsere Expertise im Schutz von selbstständigen Unternehmern. Kontaktiere uns noch heute und erfahre, wie wir Deine Existenz optimal absichern können.